Der Förderverein Deutsches Luftschiff- und
Marinefliegermuseum Nordholz e.V. - AERONAUTICUM ist Mitglied im DEUTSCHEN EHRENAMT e.V. weitere Infos unter www.deutsches-ehrenamt.com
Sicherheit für das Ehrenamt - DEUTSCHES EHRENAMT
e.V. zeigt die häufigsten Haftungsrisiken auf (17.05.2010)
Eine Vereinsführung unterscheidet sich nicht von der Führung eines
Unternehmens hinsichtlich der Haftungssituation für den Vorstand.
Deshalb ist es ratsam, eine ehrenamtliche Vorstandstätigkeit nur dann
aufzunehmen, wenn man sich mit den damit verbundenen Aufgaben und
Risiken auseinandergesetzt hat.
„Ein Verein ist schnell gegründet, ein Ehrenamt leicht übernommen – doch
damit ist es nicht getan. Die rechtliche Absicherung des Vorstandes
sollte auf alle Fälle eines der ersten Themen für jeden Verein sein,“
empfiehlt Roland Weber, Experte für Verbands- und Vereinsrecht beim
Verein DEUTSCHES EHRENAMT e.V..
Haftungsrisiken – die fünf häufigsten Fallen auf einen Blick
Unter dem Motto ‚Wir halten dem Ehrenamt den Rücken frei’ ist der Verein
DEUTSCHES EHRENAMT e.V. auf die rechtliche, steuerliche sowie
versicherungstechnische Beratung von Vereinen, Verbänden und Stiftungen
spezialisiert. Ehrenamtlich engagierte Menschen leisten einen wichtigen
Beitrag für die Gesellschaft, sind sich aber oft ihrer Haftungssituation
nicht bewusst. Zur Information weist das DEUTSCHE EHRENAMT e.V. auf
die fünf häufigsten Haftungsrisiken hin, die ehrenamtliche
Vorstandsmitglieder zu beachten haben.
1. Der Vorstand verletzt seine Pflicht zur ordnungsgemäßen
Geschäftsführung
Nach § 26 BGB ist der Vorstand das Geschäftsführungsorgan des Vereins
und damit für die ordnungsgemäße Erledigung der Geschäftsführung
verantwortlich. Kommt er dieser Pflicht schuldhaft nicht nach und
entsteht dem Verein dadurch ein finanzieller Schaden, kann er vom Verein
persönlich in Anspruch genommen werden. Er haftet dann mit seinem
Privatvermögen.
2. Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung sind im Verein nicht klar
geregelt
Die Regelungen in der Satzung sind maßgebend für die Verteilung der
Verantwortung im Verein. Der Vorstand ist verantwortlich, dass eine
klare und eindeutige Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung im Verein
vorgenommen wird.
3. Die ehrenamtliche Tätigkeit wurde nicht pflichtbewusst ausgeführt
Die ehrenamtliche Wahrnehmung der Vereins- und Vorstandsaufgaben befreit
nicht von der persönlichen Haftung. Bei der Erfüllung der gesetzlichen
Pflichten muss der Vorstand nach § 26 BGB in der Lage sein, die Aufgaben
vollständig und fristgemäß zu erfüllen, um persönliche Haftungsrisiken
zu vermeiden.
4. Die Untergliederungen und Abteilungen des Vereins werden nicht
ausreichend überwacht
Der Vorstand ist auch für das Handeln der Abteilungen /
Untergliederungen des Vereins verantwortlich. Dies gilt vor allem für
die steuerlichen Pflichten im Außenverhältnis, da der Verein insgesamt
ein einheitliches Steuersubjekt ist.
5. Der Vorstand hat Risiken nicht versichert
Der Vorstand muss sicherstellen, dass er sich gegen die Risiken der
privaten Haftung ausreichend versichert, um nicht seine private Existenz
auf Spiel zu setzen.
Der Vorstand des Fördervereins ist sich seiner Haftung als ehrenamtlicher
Verantwortungsträger bewusst. "Wir" wissen, dass man die
persönlichen Haftungsrisiken als Vorstandsmitglied minimieren muss,
siehe auch "Deutsches
Ehrenamt" (Referenzen:EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT IM RUHESTAND) .
 v.l.n.r: Klaus Eifler Schriftführer, Jürgen Wohlers
Schatzmeister, Manfred Mittelstedt 1. Vorsitzender, Kapitän zur See Gerd
Kiehnle 2. Vorsitzender
Keiner
nennt die Haftungsrisiken beim Namen.“, sagt Manfred
Mittelstedt. „Ein Aspekt über den viele beim Thema Ehrenamt schweigen.
Das hat sich mit dem Verein Deutsches Ehrenamt e.V. geändert. Er warnt
und schützt die Verantwortlichen.“ Der Verein Deutsches Ehrenamt bietet
als Dachverband seinen Mitgliedsvereinen alles inklusive:
Satzungsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung, kurzfristige
Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung und
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
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